{"id":281,"date":"2011-04-04T19:56:44","date_gmt":"2011-04-04T17:56:44","guid":{"rendered":"http:\/\/www.segelclubsuben.info\/?page_id=281"},"modified":"2011-04-04T20:44:21","modified_gmt":"2011-04-04T18:44:21","slug":"281-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.segelclubsuben.info\/?page_id=281","title":{"rendered":"Charterordnung"},"content":{"rendered":"<p>1.<br \/>\nSatzungsgem\u00e4\u00df  unterh\u00e4lt der 1. ISC clubeigene Boote.\u00a0  Diese Boote sind das Eigentum aller Clubmitglieder. Sie wurden unter  gro\u00dfen Anstrengungen beschafft und stellen unser Verm\u00f6gen dar.\u00a0 Es ist daher selbstverst\u00e4ndlich, da\u00df sie  und ihre Ausr\u00fcstung schonend behandelt und nach den Regeln der Seemannschaft  gef\u00fchrt werden, um sie der Gemeinschaft und ihren Mitgliedern m\u00f6glichst lange zu  erhalten.<\/p>\n<p>2.<br \/>\nDie  clubeigenen Boote k\u00f6nnen von allen aktiven Mitgliedern des 1. ISC &#8211; Suben auf  der Grundlage dieser Charterordnung gechartert werden.<\/p>\n<p>3.<br \/>\nDie  Boote m\u00fcssen grunds\u00e4tzlich von einem Schiffsf\u00fchrer der <span style=\"text-decoration: underline;\">aktives<\/span> Mitglied  des 1. ISC ist und den erforderlichen Bef\u00e4higungsnachweis besitzt, gef\u00fchrt  werden.<\/p>\n<p>Ist  der Charterer nicht selbst Schiffsf\u00fchrer, so hat er den Schiffsf\u00fchrer bei der  Charterung namentlich zu benennen.<\/p>\n<p>Sind  mehrere Personen mit dem erforderlichen Bef\u00e4higungsnachweis an Bord, so haben  sie vor Antritt der Fahrt zu bestimmen, wer Schiffsf\u00fchrer  ist.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Als  Bef\u00e4higungsnachweis wird gefordert:<\/span><\/strong><\/p>\n<p><strong>A-Schein<\/strong> des \u00d6SV oder  DSV<\/p>\n<p>Bei  bestimmten Vereinsbooten (Aquila) ist weiters das Einverst\u00e4ndnis des Bootswartes  einzuholen. Dieser ist berechtigt, Mitglieder die zwar einen Bef\u00e4higungsnachweis  besitzen, aber nicht die n\u00f6tigen praktischen F\u00e4higkeiten mitbringen, von der  Benutzung bestimmter Boote auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>4.<br \/>\nDer  Schiffsf\u00fchrer ist daf\u00fcr verantwortlich, da\u00df die gesetzlichen Vorschriften  befolgt werden, und das Boot nach den Regeln der Seemannschaft gef\u00fchrt  wird.<\/p>\n<p>Er  hat sich vor und nach der Fahrt von der Seet\u00fcchtigkeit des Bootes und der  Vollst\u00e4ndigkeit der Ausr\u00fcstung zu \u00fcberzeugen, und die Pr\u00fcfung sowie etwaige  M\u00e4ngel dem Bootswart mitzuteilen.<\/p>\n<p>Der  Schiffsf\u00fchrer ist verantwortlich f\u00fcr das ordnungsgem\u00e4\u00dfe Festmachen des Bootes  und die sachgem\u00e4\u00dfe Behandlung und Verstauung der Segel und der  Ausr\u00fcstung.<\/p>\n<p>Bei  Antritt, und vor allem, vor Beendigung der Charter, ist <strong><span style=\"text-decoration: underline;\">REINSCHIFF<\/span><\/strong> zu  machen.<\/p>\n<p>Alle  Personen an Bord haben den Anordnungen des Schiffsf\u00fchrers Folge zu  leisten.<\/p>\n<p>5.<br \/>\nWer  infolge des Genusses alkoholischer Getr\u00e4nke oder anderer berauschender Mittel in  der sicheren F\u00fchrung des Fahrzeugs behindert ist, darf ein Fahrzeug nicht  f\u00fchren!<\/p>\n<p>Schiffsf\u00fchrern,  die durch grobe Fahrl\u00e4ssigkeit Sch\u00e4den an den Clubbooten oder an deren  Ausr\u00fcstung verursacht haben oder deren Verhalten das Ansehen des 1. ISC  ernstlich sch\u00e4digt, kann auf Beschlu\u00df des Vorstandes zeitlich befristet oder f\u00fcr  immer das F\u00fchren von Clubbooten untersagt werden. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen sie f\u00fcr  den von ihnen verursachten Schaden auf Beschlu\u00df des Vorstandes haftbar gemacht  werden.<\/p>\n<p>6.<br \/>\nAn  Bord herrscht Schwimmwestenpflicht. Insbesondere Nichtschwimmer und Kinder unter  12 Jahren m\u00fcssen eine Schwimmweste tragen.<\/p>\n<p>7.<br \/>\nDie  Bordb\u00fccher m\u00fcssen, soweit vorhanden, ordnungsgem\u00e4\u00df gef\u00fchrt werden.\u00a0 Verantwortlich daf\u00fcr ist der  Schiffsf\u00fchrer. Besondere Vorkommnisse wie Grundber\u00fchrungen, Sch\u00e4den an eigenen  und fremden Booten, Verlust von Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nden usw. sind im Bordbuch  einzutragen und\/oder umgehend dem Bootswart des 1. ISC zu  melden.<\/p>\n<p>Unf\u00e4lle,  Verletzungen von Personen, Sch\u00e4den oder Verlust von Ausr\u00fcstungsteilen, die die  Sicherheit oder Seet\u00fcchtigkeit der Boote in Frage stellen, sind vorab  telefonisch und sodann schriftlich dem Bootswart zu melden.\u00a0 Das gleiche gilt f\u00fcr Beanstandungen,  Verwarnungen oder Strafanzeigen der Wasserschutzpolizei oder einer anderen  Beh\u00f6rde.<\/p>\n<p>8.<br \/>\nAlle  Vorkommnisse, aus denen Haftpflichtanspr\u00fcche gegen den Schiffsf\u00fchrer oder dem 1.  ISC entstehen k\u00f6nnen, sind telefonisch und schriftlich, mit genauer Schilderung  des Vorganges mit Namen und Anschrift des Kontrahenten an den  <span style=\"text-decoration: underline;\">Vorsitzenden<\/span> zu melden.\u00a0 Der  Bootswart ist ebenfalls zu informieren.<\/p>\n<p>9.<br \/>\nDie  Charterung erfolgt durch Eintragung in die Charterliste. Voranmeldungen sind nur  im Zeitraum innerhalb einer Woche m\u00f6glich. Dabei kann nur ein Termin (Tag)  reserviert werden. Die Voranmeldung hat mit Datum, Uhrzeit, Namen des  Schiffsf\u00fchrers und der Bootstype zu erfolgen. M\u00fcndliche Voranmeldungen nimmt  ausnahmslos der Bootswart oder der Vorsitzende entgegen. Bei kurzfristigen  Chartert\u00f6rns ist keine Voranmeldung notwendig. Jedoch hat sich der Charterer  anhand der sich in Hafengel\u00e4nde (Aushang) befindlichen Charterliste zu  vergewissern, ob der fragliche Termin noch frei ist.\u00a0 Der gew\u00fcnschte noch freie Termin ist  dann von ihm selbst in die Charterliste einzutragen.<\/p>\n<p>Es  wird auf keinen Fall geduldet das Schiff ohne Eintragung in die Charterliste zu  benutzen!!!<\/p>\n<p>10.<br \/>\nDie  Verrechnung eventueller Chartergeb\u00fchren erfolgt durch den Bootswart des 1.  ISC.\u00a0 Der Charterer hat die  anfallenden Geb\u00fchren nach jedem T\u00f6rn oder sp\u00e4testens beim monatlichen Treffen im  Gasthaus Schneebauer an den zust\u00e4ndigen Bootswart zu entrichten. Dies entf\u00e4llt  wenn die j\u00e4hrliche Charterpauschale mit der Jahresrechnung eingehoben wurde.<\/p>\n<p>11.<br \/>\nBetriebsmittel  f\u00fcr die Boote, z. B. Benzin, \u00d6l usw. sind von.\u00a0 Charterer selbst zu beschaffen und zu  bezahlen.\u00a0 Ebenso hat der Charterer  Geb\u00fchren, die im Rahmen seines T\u00f6rns anfallen, selbst zu  bezahlen.<\/p>\n<p>12.<br \/>\nSollte  das gecharterte Boot durch Besch\u00e4digung zum fraglichen Termin nicht  einsatzbereit sein, so wird der Charterer vom Bootswart des 1. ISC ehestm\u00f6glich  telefonisch oder schriftlich verst\u00e4ndigt.<\/p>\n<p>13.<br \/>\nVerlorengegangene  Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nde, wie z. B. Sch\u00e4kel, Gummistropps usw. sind von Charterer  unverz\u00fcglich zu ersetzen.\u00a0 Sollte  der Charterer dieser Verpflichtung nicht nachkommen\u00a0 k\u00f6nnen die zu ersetzenden Gegenst\u00e4nde  vom 1.ISC beschafft und dem Charterer in Rechnung gestellt  werden<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Satzungsgem\u00e4\u00df unterh\u00e4lt der 1. ISC clubeigene Boote.\u00a0 Diese Boote sind das Eigentum aller Clubmitglieder. 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